Verordnung
Vor einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Bei Physiotherapie mit Hausbesuch muss dies auf der Verordnung vermerkt sein.
Bewilligung
Die ärztliche Verordnung muss derzeit von den Krankenkassen SVS und KFA vor der ersten Therapieeinheit bewilligt werden, um eine teilweise Rückerstattung der Therapiekosten zu erhalten. Bei allen anderen Kassen ist dies nicht notwendig. Private Versicherungen übernehmen oftmals auch den Rest der Kosten. Sichern Sie sich jedoch vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung darüber ab.
Rechnung
Nach jeder Therapieeinheit bezahlen Sie für die erbrachte Leistung und bekommen nach Abschluss der Therapieeinheiten eine Sammelrechnung.
Einreichung
Die Sammelrechnung in original und die ärztliche Verordnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkassa einreichen.
Praxis
Zur ersten Therapieeinheit nehmen Sie bitte die ärztliche Verordnung und relevante Befunde mit (Röntgen, MRT, Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus, etc.)
Meine Praxis ist mit einer Stufe leider nicht barrierefrei.